Die Abkürzung BQÜ steht für "Baubegleitende Qualitätsüberwachung".
Die Aufgabe der BQÜ ist das frühzeitige Erkennen von Mängeln (zu deren Vermeidung oder Beweissicherung) an der vertraglichen Bauleistung für die Erreichung einer nachhaltig hohen Bauqualität.
Der vom Bauherrn / Käufer (möglichst schon vor Vertragsabschluss) beauftragte Bausachverständige soll auf technische Lücken im Bauvertrag hinweisen und bei der BQÜ die vertragsgemäße Bauwerksentstehung nach den anerkannten Regeln der Technik überprüfen. Er hat den Bauherrn während der Planung und der Bauausführung von nachteiligen Ereignissen und Mangelfeststellungen zu unterrichten sowie bei dessen Entscheidungen zu beraten.